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Unterstützungsverein Harmonie Hochspeyer
Am 19.10.1895 wurde die Sterbekasse "Unterstützungsverein Harmonie Hochspeyer" als Notgemeinschaft gegründet um die Hinterbliebenen zu Unterstützen bei einem Sterbefall.
Nahezu im Verborgenen und außerhalb der allgemeinen Aufmerksamkeit hat er doch zur Zeit über 1400 Mitglieder.
Bei einem Sterbefall werden die Hinterbliebenen in der Regel mit erheblichen Bestattungskosten belastet. Die Krankenkassen zahlen beim Tod eines Mitglieds ab 01.01.2002 nur noch einen Bestattungskostenzuschuss von 1050,- €, für Familienangehörige 525,- €. Voraussetzung ist, daß die Verstorbenen bereits am 01.01.1989 versichert waren. Dies bedeutet, dass diese Regelung künftig ausläuft oder bei einer weiteren Gesundheitsreform ganz gestrichen wird.
Um diesen Sterbegeldausfall zu mindern wird die Sterbekasse wieder aktuell wie vor über 100 Jahren. Die Mitgliedschaft in der Sterbekasse ist abhängig vom Wohnort. Mitglied können Bewohner der Verbandsgemeinde Hochspeyer werden. Ändert sich später einmal der Wohnort, so bleibt die Mitgliedschaft selbstverständlich erhalten.
Die Mitgliedschaft erstreckt sich auf einen kleinen, überschaubaren Raum. Der Eintritt ist von 6 bis 50 Jahren möglich. Gesundheitsprüfung vor Aufnahme ist nicht erforderlich. Unbürokratische Auszahlung des Sterbegelds an die Hinterblieben.
Vereinsführung, Leistungen/Beiträge, Satzung und Aktuelles sind auf weiteren Seiten enthalten.
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